Damit Unfälle gar nicht erst passieren, werden Ihnen im Kurs außerdem besondere Gefahrenquellen für Kinder aufgezeigt und vorbeugende Maßnahmen nahegebracht.
(siehe unter "Rotkreuz-Kurse" und "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen" oder ""Fit in Erster Hilfe / Kind")
Hinweis für Kindertagesstätten und Schulen: Sollen Beschäftigte als Betriebshelfer in Erster Hilfe geschult werden, ist der Kurs "Erste Hilfe Ausbildung (9UE), auch für Führerscheinbewerber und Betriebshelfer" zu wählen. Handelt es sich aber um eine Erste-Hilfe-Schulung mit Bezug auf Kinder, die auch über die Berufsgenossenschaft abgerechnet wird, ist der Kurs "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen" zu wählen. Der Kurs "Erste Hilfe am Kind" ist ausschließlich für Privatzahler (z.B. Eltern) gedacht und ist nicht über die Berufsgenossenschaft abrechenbar.
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